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Petition Lokale ElektrizitätsgemeinschaftAm 27. Juni 2025 hat die BVI die Petion für die Schaffung einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft in Ittigen bei der Gemeinde eingegeben. Die nachfolgende Medienmitteilung ist in der Bantiger Post vom 2. Juli 2025 erschienen: Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern/innen zur gemeinsamen Produktion und Nutzung von Energie innerhalb eines lokalen oder regionalen Netzwerks. Am 9.6.2024 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Revision Stromversorgungsgesetz) mit 69% angenommen. Damit ist es ab 2026 möglich, die lokal erzeugte Elektrizität innerhalb der Gemeinde zu vermarkten. Gemäss Reglement über die Förderung von Massnahmen zur Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Ittigen / Worblaufen (Energieförderungsreglement, EFR) vom 14. März 2018 fördert die Gemeinde Massnahmen zur Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien als selbstgewählte Gemeindeaufgabe. Der selbst erzeugte Strom kann innerhalb der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) als interner Strom gehandelt werden, wobei ein reduzierter Netznutzungstarif gilt. Innerhalb der Gemeinschaft fliesst der Strom über das öffentliche Stromnetz. Die Strombezüger profitieren vom reduzierten Netznutzungstarif, die Stromproduzenten von einem dadurch ermöglichten, höheren Stromabnahmepreis. Wird Strom lokal erzeugt und verbraucht, verringert sich auch der Druck auf den Ausbau der Stromnetze, was auch im Interesse der Netzbetreiber ist. Die BVI erachtet es als sehr sinnvoll, die neuen Möglichkeiten der LEG für Ittigen / Worblaufen detailliert zu prüfen und im Interesse der Gemeinde, sowie zum Vorteil aller Beteiligten konsequent zu nutzen. Solarstrom in der Gemeinde zu produzieren wird dadurch attraktiver. Für die Gemeinde Ittigen wäre dies eine weitere Massnahme in der seit vielen Jahren geltenden Förderungsstrategie für erneuerbare Energien. |