Ittigen wählt 2024
Wahlen Ittigen

Wie wählen wir?

Die nächsten Gesamterneuerungswahlen in Ittigen finden im Herbst 2024 (3. November) in zwei Schritten statt. In einem ersten Schritt wählt das Volk an der Urne oder per Briefwahl die Gemeindepräsidentin / den Gemeindepräsidenten, die Päsidentin / den Präsidenten der Gemeindeversammlung, den Gemeinderat und die Geschäftsprüfungskommission.

Später wählt der Gemeinderat eine ganze Reihe von weiteren Kommissionen. Massgebend für deren parteipolitische Zusammensetzung ist das Ergebnis, das die betreffenden Listen bei der Wahl des Gemeinderats erzielt haben.

Nach der Gemeindeordnung wählt in Ittigen das Volk folgende Amtsinhaber oder Mitglieder von Behörden:
 
Ă„mter (Majorz)
•    Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident (Vollamt)
•    Präsidentin/Präsident der Gemeindeversammlung

Behörden (Proporz)
•    6 Mitglieder des Gemeinderats
•    7 Mitglieder der GeschäftsprĂĽfungskommission

Majorz und Proporz

Majorz
Im Mehrheitswahlverfahren werden die Gemeindepräsidentin/der Gemeindepräsident und die Präsidentin/der Präsident der Gemeindeversammlung gewählt. Eine Person ist gewählt, wenn sie im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. In einem zweiten Wahlgang ist die Person mit der höheren Stimmenzahl gewählt.

Proporz
Im Verhältniswahlverfahren werden die Mitglieder des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission gewählt. Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst werden Listenstimmen der Parteien (Parteistimmen) und anschliessend die Stimmen der einzelnen Personen berücksichtigt.

Kumulieren und Panaschieren

Anders als beim Majorz kann man im Proporzverfahren kumulieren und panaschieren.

Kumulieren
Man kann die Wahlchancen einer oder mehrer Personen erhöhen, indem man diese zweimal aufführt (und dafür andere zu deren Nachteil streicht).

Panaschieren
Es ist möglich, Personen aus einer andern Liste auf die eigene zu setzen. Das schwächt die Stimmkraft der eigenen Liste.

Urnenwahl und Briefwahl

Volkswahlen werden häufig einfach als “Urnenwahlen” bezeichnet. In der Praxis gewinnt die Briefwahl immer mehr an Bedeutung.

Urnenwahl
Die traditionellen Wahllokale werden in Ittigen am Wochenende vom 8.November 2020 geöffnet sein. Standorte und Öffnungszeiten werden publiziert und sind unter www.ittigen.ch ersichtlich.

Briefwahl
Auf dem Korrespondenzweg kann gewählt werden, sobald die Wahlunterlagen zugestellt sind. Diese enthalten auch die nötigen Instruktionen, die genau zu befolgen sind.

Wahl weiterer Kommissionen durch den Gemeinderat

Gemeinderätliche Kommissionen
Nebst den Volkswahl-Behörden gibt es eine ganze Reihe von Kommissionen, die vom Gemeinderat bestellt werden. Es sind dies folgende Gremien:
•    Planungskommission
•    Sozialkommission
•    Bildungskommission
•    Bau- und Liegenschaftskommission
•    Tiefbau- und Gemeindebetriebekommission
•    EinbĂĽrgerungskommission
•    Landschafts- und Umweltkommission
•    Sicherheitskommission
•    Stimm- und Wahlausschuss

Wahl nach dem Proporz-Ergebnis

Die parteipolitische Zusammensetzung der gemeinderätlichen Kommissionen richtet sich nach dem Ergebnis, das die betreffenden Listen bei der Wahl des Gemeinderates erzielt haben. Entsprechend besetzt der Gemeinderat die Sitze in seinen Kommissionen nach den Vorschlägen der Parteien.

Kandidaturen gesucht

Für die Mitarbeit in den Kommissionen suchen wir gute, engagierte Leute. Falls Sie sich in einer Kommission engagieren möchten, gibt der Vorstand gerne Auskunft. vorstand[at]bvi-ittigen[dot]ch

Wählen Sie BVI!

Jede Stimme zählt. BVI Ittige z'lieb

Liebe Ittigerin, lieber Ittiger

Die BVI freut sich ĂĽber Ihre Stimmen / Ihre UnterstĂĽtzung sehr und dankt Ihnen im Voraus herzlich. Wir fĂĽhlen uns unseren Wählenden und der Gemeinde Ittigen verpflichtet. Der BVI-Vorstand wie all unsere Behördenmitglieder engagieren sich laufend fĂĽr den Erfolg von Ittigen / Worblaufen und insbesondere fĂĽr die BVI-Kernthemen Sicherheit, Lebensqualität, Umwelt und gesunde Finanzen. 

Rechtsgrundlagen

Die Wahlen richten sich nach der Gemeindeordnung vom 28. November 1999 (mit seitherigen Ă„nderungen).
Einzelheiten sind im Reglement ĂĽber Abstimmungen und Wahlen vom 28. November 1999 geregelt.