Wahlen in Ittigen

Basis für die Abstimmungen und Wahlen in Ittigen bildet das "Reglement über Abstimmungen und Wahlen", welches an der Urnenabstimmung vom 28. November 1999 genehmigt wurde. Es ist seit 01. Januar 2010 in Kraft.

In Ittigen werden zwei Wahlverfahren angewendet:

Verhältniswahlverfahren (Proporz)

In diesem zweistufigen Verfahren werden zuerst die Parteistimmen und anschliessend die Stimmen der einzelnen Personen berücksichtigt.

Mehrheitswahlverfahren (Majorz)

Eine Person ist gewählt, wenn Sie im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. In einem zweiten Wahlgang ist die Person mit der höheren Stimmenzahl gewählt.

 

Die beiden Verfahren werden wie folgt angewendet:

Majorz

  • Gemeindepräsident/in
  • Präsident/in der Gemeindeversammlung

Proporz

  • Nebenamtliche Mitglieder des Gemeinderates
  • Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
  • Mitglieder der Schulkommission